Corona-Pandemie:
Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen
Vorbemerkung:
Der Ministerrat hat am 18. Mai 2021 festgestellt, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 1. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab. Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, hat der Ministerrat die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse beschlossen.
Dieses Rahmenkonzept wurde im Hinblick auf die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse weiterentwickelt. Es soll auch als erste Orientierung für die ab spätestens 1. September 2021 vorgesehene allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs dienen.
Nach Durchführung der Pilotmesse wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Ministerrat über die Erfahrungen und Erkenntnisse berichten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens vorlegen.
Bezüglich weiterer Messen und Ausstellungen gilt bis dahin grundsätzlich das Verbot nach § 17 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht im Einzelfallgemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV auch für den Bereich der Messen, wenn dies infektionsschutzrechtlich vertretbar ist und Bundesrecht dem nicht entgegensteht.
Die Evaluierung der Pilotmesse wird flankiert von einem Praxistest des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Walter Nussel MdL. Im Ergebnis können einzelne Anforderungen des Hygienekonzepts sowohl erhöht als auch gelockert werden. Aus Sicht des StMWi sollten einzelne Punkte des Rahmenhygienekonzepts, insbesondere die Vorschriften zur Maskentragepflicht, im Zuge des Ministerratsberichts im Juli nochmals auf mögliche Lockerungen geprüft werden.
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Original Text: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-414/
